4.2.2012 – Vor drei Tagen hat die Bundesregierung mit dem „Zukunftsdialog“ eine neue Plattform im Internet eröffnet. Hier ruft Kanzlerin Angela Merkel die Bürger dazu auf, ihre Vorstellungen von Deutschland in fünf bis zehn Jahren einzubringen. Dazu gibt sie drei Fragestellungen vor, zu denen sich die Teilnehmer mit ihren eigenen Vorschlägen äußern sollen.
Handelt es sich bei dem „Zukunftsdialog“ tatsächlich um ein modernes Instrument der demokratischen Mitbestimmung oder will die Bundesregierung unzufriedenen Bürgern lediglich ein Ventil für Unmut und Empörung liefern und läutet gleichzeitig den Unions-Wahlkampf für 2013 ein?
Betrachtet man die Äußerungen und Standpunkte führender CSU-Politiker der vergangenen Jahre, dann drängt sich förmlich die Frage auf, inwiefern sich die Christsozialen auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Sollte man sich daher mit einem Verbotsverfahren gegen die CSU beschäftigen?
Hans-Werner Wargel, Präsident des Verfassungsschutzes in Niedersachsen, räumte in einem Interview mit radiobremen ein, dass die Überwachung über eine reine Beobachtung hinausgeht.
Dabei überraschte der CSU-Politiker nicht nur den Moderator mit einer eigenwilligen Argumentation: Wenn man die Beobachtung von NPD-Spitzenfunktionären befürwortet, dann muss man auch die Überwachung von Abgeordneten der Linkspartei gutheißen.
Jährlich rund 390.000 Euro lässt sich der Staat diese Überwachung kosten. Im Vergleich: Die Beobachtung der NPD schlägt mit gerade einmal 590.000 Euro zu Buche.

