19.11.2011 – Vor zwei Tagen kam es im Rahmen der vierten Landtagssitzung im Parlament von Mecklenburg-Vorpommern zu einem Eklat. Ein Abgeordneter der Linksfraktion, Dr. Hikmat Al-Sabty, brachte für seine Fraktion den Antrag ein, Asylbewerber dezentral in Wohnungen statt zentral in Heimen und Lagern unterzubringen.
Udo Pastörs, Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern und stellvertretende Bundesvorsitzende der NPD, attackierte Dr. Hikmat Al-Sabty während seiner Rede verbal: „Sie haben einen deutschen Pass. Wenn Sie in den Spiegel schauen würden, würden sie erkennen, dass sie kein Deutscher sind.“
Die aktuelle Debatte um Rechtsextremismus in Deutschland und ein erneutes NPD-Verbot führt in den Medien nicht zu einer höheren Aufmerksamkeit in Bezug auf rechte Übergriffe. Als einzige Zeitung berichtet „neues Deutschland“ über den Vorfall.

Im Zusammenhang mit den Taten wird nun erneut über ein Verbot der NPD diskutiert. Ein erstes Verbotsverfahren war im Jahr 2003 an einer Sperrminorität von drei der sieben zuständigen Richter beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Diese sahen in den Verstrickungen zwischen NPD Führung und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ein nicht behebbares Verfahrenshindernis.
Die gewählten Begriffe bringen überdeutlich zum Ausdruck, was man offiziell hinter den Tötungsdelikten vermutet: In Deutschland lebende „Ausländer“ bringen sich gegenseitig um. Verstrickungen in Waffen- oder Drogenhandel, Spiel- und Wettschulden oder private Auseinandersetzungen gelten als wahrscheinliche Motive und geben die Ermittlungsrichtung vor.
05.08.2011 – In Deutschland wird regelmäßig über ein Verbot der NPD diskutiert. Zuletzt beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der rechtsextremen Partei. Das Verfahren wurde am 18. März 2003 eingestellt, nachdem bekannt geworden war, dass die NPD mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war.

