29.11.2011 – Dem Staat wird in Bezug auf den entschiedenen Einsatz gegen Rechtsextremismus partielle Blindheit vorgeworfen. Auch wem diese Einschätzung übertrieben erscheint: Zumindest werden Links- und Rechtsextremisten in Deutschland gleichartig behandelt, wenngleich sich die Gewalt der einen hauptsächlich gegen Gegenstände und die Gewalt der anderen gegen Menschenleben richtet.

Bedienen die etablierten Parteien und ihre verantwortlichen Politiker mit dem zurückhaltenden Vorgehen gegen Rechtsextremismus einen weit verbreiteten Rassismus in der Mitte der Gesellschaft? Wie sonst sind die kraft- und konzeptlosen Maßnahmen zu erklären, mit denen die Bundesregierung auf die rechte Gefahr in Deutschland reagiert?
Während das Innenministerium auf eine Ausdehnung der staatlichen Kontroll- und Überwachungsstrategien drängt, verweigert sich die Politik im Rahmen einer Scheindebatte dem längst überfälligen NPD-Verbot und legt so ihre Hand schützend über rechte Netzwerke, Gewalttäter und Mörder.


Im Zusammenhang mit den Taten wird nun erneut über ein Verbot der NPD diskutiert. Ein erstes Verbotsverfahren war im Jahr 2003 an einer Sperrminorität von drei der sieben zuständigen Richter beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Diese sahen in den Verstrickungen zwischen NPD Führung und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes ein nicht behebbares Verfahrenshindernis. 

