17.05.2011 – Heute hat die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) ihren Abschlussbericht zur anlagenspezifischen Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke vorgelegt. Auf insgesamt 116 Seiten stellt die Kommission die Ergebnisse ihrer Ermittlungen unter Berücksichtigung der Reaktorkatastrophe in Fukushima vor.
Im Fazit der Erklärung heißt es unter anderem: „Die Bewertung der Kernkraftwerke bei den ausgesuchten Einwirkungen zeigt, dass abhängig von den betrachteten Themenfeldern über alle Anlagen kein durchgehendes Ergebnis in Abhängigkeit von Bauart, Alter der Anlage oder Generation auszuweisen ist.“ Mit anderen Worten: Die Sicherheitsstandards der 17 untersuchten Kraftwerke fallen, unabhängig von Alter, Bauart und Generation, sehr unterschiedlich aus.





