9. September 2011 · 13:07
09.09.2011 – Die Vorratsdatenspeicherung, genauer gesagt die gesetzlich vorgeschrieben Speicherung, Auswertung und Weitergabe der Kommunikations- und Verkehrsdaten sämtlicher Bundesbürger, wurde in Deutschland zum 1. Januar 2008 eingeführt und am 2. März 2010 durch das Bundesverfassungsgericht untersagt. Die voreilig verabschiedeten Regelungen zur massenhaften Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung waren mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen.
Seitdem ringt die Union um eine verfassungskonforme Neufassung des Überwachungsgesetzes und versäumt keine Gelegenheit, auf die Notwendigkeit der Erhebung und Speicherung der Daten hinzuweisen. Zuletzt wurde die Forderung gestern von Wolfang Bosbach, Innenexperte der Union, anlässlich der Festnahme von zwei Terrorverdächtigen in Berlin erneuert.
Wie wirkt sich die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich auf die Arbeit von Ermittlungsbehörden und auf Aufklärungsquoten aus? Lässt sich die massenhafte Speicherung privater Daten mit dem Grundgesetz und der EU-Charta in Einklang bringen? Und warum fordern konservative Politiker zwanghaft und reflexartig eine überbordende Überwachung der gesamten Bevölkerung?
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